Forschung

Mein Interesse gilt dem Öffentlichen Recht in seiner Breite, insbesondere aber dem Verfassungsrecht und dem Infrastrukturrecht, sowie der – insbesondere kelsenianischen – Rechtstheorie mit ihren interdisziplinären Bezügen zur Argumentations- und Geschichtstheorie. Ich bin daneben auch forschend und gutachterlich im Bereich des evangelischen Kirchenrechts tätig.

Öffentliches Recht

Mich interessieren im Öffentlichen Recht v.a. Grundfragen verfassungsstaatlichen Zusammenlebens. Im zweiten Teil meiner Dissertation habe ich mich mit einzelnen Facetten des Demokratieprinzips ausführlich beschäftigt: Mit dem Volksbegriff, mit der Konzeptualisierung des Gesetzgebers, mit dem Verhältnis von Judikative zur Legislative.

Daneben tritt mein Interesse für das Infrastrukturrecht. Ich habe zweimal für längere Zeit in der eisenbahnregulierungsrechtlichen Abteilung einer internationalen Großkanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Das dort erworbene Wissen möchte ich in der Zukunft – ausgeweitet auf Kritische Infrastrukturen allgemein – wissenschaftlich fruchtbar machen.

Schließlich habe ich eine gewisse Expertise im Bereich des Rehabilitations- und Ausgleichsleistungsrechts, also jener Rechtsgebiete, die sich mit der Abwicklung historischen Unrechts unter dem Nationalsozialismus, v.a. aber der nachfolgenden Besatzungszeit und in der DDR befassen. Dabei beschäftigt mich insbesondere das Zusammenspiel mit geschichtswissenschaftlicher Expertise.

Die letzten beiden Felder erschließe ich dabei stets mit ihren (verwaltungs)prozessualen Bezügen.

Relevante Publikationen:

  • Zeitenwenderecht, AöR 2025
  • Geschichte und Argument, 2024, S. 231–426
  • Historische Ambiguität und Recht, JZ 2021
  • Demokratischer Staat und Wandel, in: ATÖR 2020

Rechtstheorie

Meine rechtstheoretische Arbeit ist kelsenianisch geprägt. Im Rahmen von Artikeln und Vorträgen habe ich mich damit beschäftigt, wie sich das kelsenianische Diktum der Verfassung bzw. des Rechts allgemein als Rahmen zur Argumentationstheorie umformulieren lässt. Auch mein interdisziplinaritätstheoretisches Interesse ist kelsenianisch bzw. positivistisch (v.a. Luhmann) geprägt.

Relevante Publikationen:

  • Geschichte und Argument, 2024, S. 11–230
  • Die Reine Rechtslehre von unten, ARSP 2024

Kirchenrecht

Ich beschäftige mich intensiv mit den Entwicklungen im evangelischen Kirchenrecht. Dabei interessiert mich weniger das Dienstrecht, als vielmehr jenes Recht, dessen Regelungsgegenstände genuin kirchlich sind, also insbesondere das Recht gottesdienstlichen und sakramentalen Vollzugs sowie der Kirchenleitung. In Zukunft möchte ich mich dem Wandel des Kirchenrechts unter den Bedingungen geänderter gesellschaftlicher und demographischer Rahmenbedingungen zuwenden.

Auf diesen, aber auch allen anderen Feldern des evangelischen Kirchenrechts sowie vereinzelt auch des Staatskirchenrechts bin ich gutachterlich tätig. Ihre Rechtssache kann ich als Prozessbevollmächtigter vor Kirchengerichten vertreten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.

Relevante Publikationen:

  • Kirchenrechtstheater, ZevKR 2024
  • Visitation und Governance, ZevKR 2021
  • Vom Nutzen und Nachteil der kirchlichen Zeitgeschichte für die evangelische Kirchenrechtswissenschaft, in: Kirchliche Zeitgeschichte. Bilanz – Fragen – Perspektiven, 2021